Wo: Patient/in → Kostenvoranschläge
1. Falls der KV keine Akontozahlung beinhaltet hat, könnt ihr diesen in der KV Übersicht löschen.
2. Auf das Abfalleimer Symbol rechts im KV klicken, um diesen zu löschen.
Kostenvoranschläge mit Akontozahlungen löschen
1. Kostenvoranschläge sind immer löschbar, ausser wenn der KV eine Akontozahlung beinhaltet.
2. Grund dafür: Wenn ihr im Kostenvoranschlag einen Betrag für eine Anzahlung festlegt (das Akonto also nicht 0.00CHF ist), kann der/die Patient/in den Einzahlungsschein zur Bezahlung des Akontos verwenden. Damit das Journal bei einem automatischen ESR-Abgleich verständlich bleibt, werden Kostenvoranschläge mit Akontozahlung ins Journal eingetragen als KV verschickt mit Anzahlung.
3. Daher können diese KVs nicht mehr gelöscht werden.
Hinweis: Falls ein KV mit Akontozahlung angenommen wurde und nachträglich der/die Patient/in sich doch dagegen entscheiden sollte, könnt ihr im Journal eine manuelle Buchung erfassen, um das Geld zurückzuerstatten. Wie das funktioniert findet ihr im Artikel Buchung im Journal erfassen.